Datenschutzaufsicht ist nicht unabhängig
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht genügt. Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.
Hierzu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar: „Ich freue mich über diese klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Deutschland ist nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder bezieht, wird auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen."
„Völlige Unabhängigkeit" nicht gewährleistet
Artikel 28 der EG-Datenschutzrichtlinie fordert, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Aufgaben in „völliger Unabhängigkeit" ausführen können müssen. Umstritten war bisher, wie weit diese Unabhängigkeit in der Praxis geht. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden muss.
Betonung der Aufklärungsarbeit
Unmittelbare Folge dieses Urteils wird sein, dass auch die Bundesländer, in denen die Datenschutzaufsichtsbehörden noch in die Verwaltung eingegliedert sind, diese Aufgabe den unabhängigen Datenschutzbeauftragten übertragen werden. „Damit wird eine Änderung der Herangehensweise an Datenschutzfragen, eine insgesamt größere Öffentlichkeitswirksamkeit der Tätigkeit, eine Betonung der Aufklärungsarbeit gegenüber den Bürgern und eine Verstärkung der datenschutzpolitischen Initiativen der Datenschutzaufsichtsbehörden verbunden sein," meinte Edgar Wagner, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz.
Autor: ast
Quelle: BfDI, LfD RLP
