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News | 08.03.2010

Datenschutzgerechter Selbstauskunftsbogen

Nachdem im November 2009 berichtet worden war, dass das Land Berlin bei Einstellungsuntersuchungen einen Fragebogen zur Erhebung von Gesundheitsdaten bei Bewerbern (sog. Selbstauskunftsbogen) verwendet, hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix eine Überprüfung der einzelnen Fragen gefordert, die nach intensiver Diskussion mit der Gesundheitsverwaltung jetzt abgeschlossen ist.

Der neue Bogen für die allgemeine Verwaltung enthält nun deutlich präzisierte Fragen. Zugleich wird ein Hinweisblatt herausgegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Bewerber müssen nur derzeit behandelnde Ärzte/Psychologen/Heilpraktiker angeben, nicht auch alle früheren.
  • Angaben zu körperlichen Erkrankungen oder Unfällen, seelischen (psychischen) Erkrankungen und Therapien sowie zu Krankenhaus-/Kuraufenthalten/Operationen müssen sich nur auf die letzten zehn Jahre beziehen.
  • Die Frage nach der Einnahme von Drogen wurde gestrichen und ersetzt durch eine, die auf Betäubungs- und/oder Aufputschmittel abstellt.
  • Die Frage nach regelmäßigem Sport ist nur mit ja oder nein zu beantworten. Sportart und Stundenzahl pro Woche werden nicht mehr erfragt.

Fragebogen nicht in die Personalakte

Der Selbstauskunftsbogen dient der Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung. Stellenbewerber können es ablehnen, ihn auszufüllen, wenn sie die entsprechenden Auskünfte dem Amtsarzt persönlich geben wollen. Das ist jetzt klargestellt. Der Bogen wird (und wurde) nicht zur Personalakte genommen und dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber nicht bekannt gegeben, sondern verbleibt in der Gesundheitsakte bei der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) im Landesamt für Gesundheit und Soziales. Er wird nach 30 Jahren (bei Beamten) bzw. nach zehn Jahren (bei sonstigen öffentlich Bediensteten) vernichtet.

Kein Bluttest ohne Grund 

Bluttests werden (wie bisher) nur bei Beamten durchgeführt, wenn der Arzt dies für nötig hält. Dr. Alexander Dix: „Wir konnten erreichen, dass nur die medizinisch erforderlichen Angaben zur Gesundheit von künftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhoben werden. Jetzt wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und ,datensparsam‘ gearbeitet."

Autor: ast

Quelle: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit


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