Was passiert mit den „Quelle“-Daten?
Das Listenprivileg macht es möglich, dass Otto die Adressdaten der Quelle-Kunden mit einem weiteren qualifizierenden Merkmal nutzen darf. Das kann etwa das Geschlecht des Kunden oder die letzte Bestellung - wie Kindermode, Wein oder Unterhaltungselektronik - sein.
Die Betonung liegt dabei auf dem „Adress-"Daten. Kundendaten hingegen bekommt Otto nicht. Diese enthalten etwa die Bestellhistorie, die E-Mail-Adresse oder die Bankverbindung des Kunden.
Kunden erhalten Briefwerbung
Thomas Voigt, Otto-Pressesprecher, erklärt gegenüber Datenschutz PRAXIS: „Wir und der Erwerber der Quelle-Eigenmarken erhalten das Nutzungsrecht der Adressdaten für ein Jahr. Wir haben ehemaligen Quelle-Kunden über verschiedene Kanäle bereits attraktive Angebote gemacht - jetzt werden wir ihnen Werbung schicken. Ein Lettershop wickelt für uns diesen Auftrag ab. "
Keine Werbung nur bei Widerspruch
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erklärt dazu ebenfalls: „Adressdaten von Kunden, das Geburtsjahr und ein Gruppenmerkmal, wie z.B. Schuhkäufer oder Fotointeressent, dürfen unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Kunden für Briefwerbung genutzt oder an andere Unternehmen für Briefwerbung übermittelt werden, solange der betreffende Kunde dem nicht widersprochen hat.
Autor: Andrea Stickel
