Arbeitnehmerdatenschutz: Schaar zufrieden, Gewerkschaften nicht
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich positiv zum neuen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geäußert. Seine Kritik an früheren Entwürfen sei in vielen Punkten aufgegriffen worden. Gewerkschaften kritisieren hingegen das Gesetz in der vorliegenden Form als nicht akzeptabel.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, ist mit dem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz, den das Kabinett vergangene Woche verabschiedet hat, weitgehend zufrieden: „Es handelt sich aus Sicht des Datenschutzes für Beschäftigte wie für Arbeitgeber um einen tragfähigen Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung gegenüber dem Status quo im Umgang mit Beschäftigtendaten darstellt.“ Die Bundesregierung habe seine Kritik an früheren Entwürfen aufgegriffen, etwa beim Erlangen von Informationen über Bewerber aus dem Internet.
Regelung längst überfällig
Schaar lobt den Gesetzentwurf als längst überfälligen Schritt, der mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten bringe. So soll die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz gänzlich unzulässig werden.
Leise Kritik übt Schaar an der sogenannten „Compliance-Regelung“, bei der es darum geht, dass Beschäftigtendaten verwendet werden dürfen, um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken. Sie sei gegenüber den vorigen Entwürfen zwar verbessert worden, käme aber immer noch hauptsächlich den Interessen der Arbeitgeber entgegen.
Kritik an Datenabgleich
Diese Verwendung der Beschäftigtendaten kritisieren auch die Gewerkschaften. Die Aufklärung von Korruption gehöre in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht in die der Arbeitgeber, so DGB-Chef Sommer in einer Mitteilung. An dieser Stelle ist auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, mit dem Gesetz unzufrieden: „Dass die [verdachtslosen Datenabgleiche] zunächst anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen sollen, ist kein starker Schutz für die Betroffenen.“ Petri erinnert daran, dass Massendatenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung – beispielsweise im Fall der Telekom – ein maßgeblicher Anlass dafür waren, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Videoüberwachung und ärztliche Untersuchungen arbeitnehmerfeindlich
DGB-Chef Sommer kritisiert in dem Entwurf auch die Regelungen zur Videoüberwachung und zu ärztlichen Untersuchungen. Es sei richtig, dass die heimliche Überwachung von Arbeitnehmern nun verboten sei. Mit dem Entwurf öffne man aber der offenen Überwachung, auch zur Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, Tür und Tor. Eine Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte bedeute es überdies, dass der Gesetzentwurf unter bestimmten Voraussetzungen ärztliche Untersuchungen von bereits beschäftigten Mitarbeitern zulasse. Das Gesetz reiche in der vorliegenden Version nicht aus, um die Beschäftigten wirksam zu schützen. Es schaffe vielmehr eine Rechtsgrundlage, die es ausdrücklich ermögliche, Beschäftigte im Arbeitsverhältnis auszuspionieren.
Autor: dch
Quelle: BMI, BFDI, Bayerischer Landesbeauftragter f. Datenschutz, DGB
