Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz auf dem Weg
Die Bundesregierung hat Regeln zum besseren Schutz der Daten von Arbeitnehmern erarbeitet. Sie sollen Mitarbeiter vor einer umfassenden Überwachung durch den Arbeitgeber bewahren. Auch die Privatsphäre von Bewerbern will man besser schützen. In bestimmten Bereichen bleibt der Einsatz von Überwachungskameras jedoch zulässig.
Das Innenministerium hat einen Referentenentwurf zur Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer vorgelegt. Damit soll die Privatsphäre von Arbeitnehmern besser geschützt werden. Wie Heise.de unter Berufungauf Zeitungsmeldungen berichtet, sollen Beschäftigte in Zukunft am Arbeitsplatz nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden. Zwar will man Mitarbeiter etwa im Kampf gegen Korruption weiterhin kontrollieren können, doch soll es durch das neue Gesetz erschwert werden, Daten zu sammeln, ohne dass die Mitarbeiter davon wissen.
Videokameras unzulässig
In einem ersten Entwurf habe man die Überwachung in bestimmten Fällen noch zulassen wollen, berichtet der Online-Dienst. Diese Option ist in der aktuellen Vorlage nicht mehr vorgesehen. Auch Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen – etwa Umkleide-, Wasch- oder Schlafräume – sollen nicht mit Kameras ausgespäht werden dürfen. Ausnahmen macht der Entwurf bei der offenen Überwachung etwa von Eingangsbereichen. Um den Zugang zum Gebäude zu kontrollieren, sollen Videoaufzeichnungen hier erlaubt sein. Das gilt allerdings nur, wenn die Überwachung notwendig ist, um betriebliche Interessen zu wahren, und den Interessen der Arbeitnehmer nicht entgegensteht. Dann müssen die Gefilmten allerdings auf die Videokameras aufmerksam gemacht werden.
Bewerber besser geschützt
Klare Regelungen sieht der Entwurf auch für den Datenschutz von Bewerbern vor. So sollen sich Arbeitgeber nicht mehr in sozialen Netzwerken über ihre Bewerber informieren dürfen – es sei denn, die Informationen im Netzwerk sind eigens dafür vorgesehen, potenziellen Arbeitgebern ein Bewerberprofil zu präsentieren. Auch ärztliche Untersuchungen sollen als Einstiegskriterium nur zulässig sein, wenn die Gesundheit des Bewerbers zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt.
Dem Bericht zufolge hat das Innenministerium den Entwurf bereits mit den Ressorts für Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt. Eine ältere Version hatten Datenschützer als unzureichend kritisiert. Die neue Vorlage soll am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden.
Autor: dch
Quelle: Heise.de
