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News | 20.08.2010

Datenschutzsiegel für ELSTER

Für die ELektronische STeuerERklärung stellt die deutsche Finanzverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern das ELSTER-Verfahren bereit. Nachdem führende Datenschützer im Herbst 2008 auf dem sogenannten „Datenschutzgipfel" gefordert hatten, das Verfahren sicher und datenschutzgerecht zu gestalten, konnte nun die „ElsterOnline Client Server Architektur" (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein ausgezeichnet werden.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bescheinigt damit, dass ElsterOnline datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Betreiber des Verfahrens und Antragsteller ist das Bayerische Landesamt für Steuern. Das Verfahren tauscht mithilfe zentraler Stellen (sogenannter Clearing-Stellen) Dokumente zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen der Länder aus.

Sicher auch ohne Signatur

Die gutachterliche Prüfung wurde durch die „datenschutz cert GmbH" aus Bremerhaven durchgeführt. Sie habe dem ULD nachvollziehbar dargelegt, dass das eingesetzte Verfahren die

  • Authentizität,
  • Vertraulichkeit und
  • Integrität

der übermittelten elektronischen Dokumente sicherstellen soll. Entgegen den Forderungen des Datenschutzgipfels soll trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht werden, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt.

 

Autor: ast

Quelle: ULD


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