Datenschutzsiegel für ELSTER
Für die ELektronische
STeuerERklärung stellt die deutsche Finanzverwaltung den Bürgerinnen und
Bürgern das ELSTER-Verfahren bereit. Nachdem führende Datenschützer im Herbst
2008 auf dem sogenannten „Datenschutzgipfel" gefordert hatten, das Verfahren
sicher und datenschutzgerecht zu gestalten, konnte nun die „ElsterOnline Client
Server Architektur" (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel
Schleswig-Holstein ausgezeichnet werden.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bescheinigt damit, dass ElsterOnline datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Betreiber des Verfahrens und Antragsteller ist das Bayerische Landesamt für Steuern. Das Verfahren tauscht mithilfe zentraler Stellen (sogenannter Clearing-Stellen) Dokumente zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen der Länder aus.
Sicher auch ohne Signatur
Die gutachterliche Prüfung wurde durch die „datenschutz cert GmbH" aus Bremerhaven durchgeführt. Sie habe dem ULD nachvollziehbar dargelegt, dass das eingesetzte Verfahren die
- Authentizität,
- Vertraulichkeit und
- Integrität
der übermittelten elektronischen Dokumente sicherstellen soll. Entgegen den Forderungen des Datenschutzgipfels soll trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht werden, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt.
Autor: ast
Quelle: ULD
