Google Street View – Anleitung zum Widerspruch
Viel Verwirrung gab
es in der vergangenen Zeit um Google Street View. Jetzt veröffentlicht der
Suchmaschinengigant ein „Kochrezept" für das Beantragen der Unkenntlichmachung
von Häusern/Wohnungen in Street-View-Bildern.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, informiert ebenfalls über das Widerspruchsverfahren ab heute auf der Website seiner Behörde unter www.datenschutz.hamburg.de: „Das komplexe Widerspruchsverfahren bringt es mit sich, dass nicht alle erdenklichen Fragen vorab im Detail beantwortet werden können. Ich denke jedoch, wir haben in unserer Handreichung, die mit anderen Datenschutzbehörden abgestimmt wurde, die wesentlichsten Informationen zusammengestellt, die die Bürger benötigen, um sich zuverlässig über die angebotenen Möglichkeiten zu informieren. Hier wird erklärt, wogegen und wie der Widerspruch eingelegt werden kann und welche Gründe dafür sprechen, sich für einen Widerspruch zu entscheiden."
Widerspruch per Brief oder Mail
Senden Sie einen Antrag mit genauen Angaben an Google. Das geht per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
Seit April 2009 können Eigentümer und Mieter in Deutschland auf den oben beschriebenen Wegen ihre Anträge an Google senden, um die Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung in Street View zu veranlassen. Die Anträge, die per Brief eingereicht wurden, werden laut Google wie versprochen umgesetzt, bevor die entsprechenden Abbildungen in Street View verfügbar gemacht werden, und es sind seitens des Antragstellers keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Antragsteller, die per E-Mail geschrieben haben, bekommen laut Google wie angekündigt eine Nachricht mit der Bitte, das in Option 2 beschriebene Online-Tool zu benutzen.
Antrag vor 21. September 2010
Eigentümer und Mieter können Google weiterhin Anträge per Brief senden. Eigentümer und Mieter aus den 20 Städten, die Google noch dieses Jahr in Street View verfügbar machen wird, beachten bitte Folgendes: Damit Ihr Antrag rechtzeitig vor der Einführung von Street View umgesetzt werden kann, muss der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein. Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden vor Start umgesetzt.
Online-Tool bis zum 15. September
Das Online-Tool soll eine zusätzliche, ergänzende Möglichkeit für Mieter und Eigentümer in Deutschland bieten, wie sie Google mit der Vorab-Unkenntlichmachung ihres Hauses beauftragen können, sofern sie dies nicht bereits zuvor per Brief getan haben.
Das Tool ist ein neues Instrument und wird für jene 20 Städte, die wie angekündigt als erste Städte via Street View in Deutschland online gestellt werden, für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 15. September 2010 verfügbar sein.
Das Tool wird für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden auch weiterhin bis ins nächste Jahr online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.
Wer bereits per Brief die Vorab-Unkenntlichmachung seines Hauses beantragt hat, muss dies nicht nochmals mithilfe des Tools machen. Diese Anträge werden bereits bearbeitet.
Sowohl die online wie die offline eingereichten Widersprüche für die 20 Städte müssen vor den oben genannten Terminen eingegangen sein, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung vor dem Launch zu ermöglichen.
„Ein Problem melden"
Den Start von Street View auch in Deutschland abzuwarten, bietet nach Ansicht von Google den Vorteil, dass Nutzer den Dienst selbst ausprobieren, die Abbildung ihres Hauses/ihrer Wohnung ansehen und die Vorteile von 360-Grad-Straßenansichten auch in Deutschland in der Praxis erfahren können, bevor sie die Unkenntlichmachung von Aufnahmen unwiederbringlich beantragen.
Wie für Street View in aller Welt gängig, können Nutzer auch nach der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland ganz einfach auf den Link "Ein Problem melden" links unten auf jedem einzelnen Street-View-Bild klicken. Damit können Sie Google informieren, wenn Ihr Haus/Ihre Wohnung nachträglich unkenntlich gemacht werden soll.
Autor: ast
Quelle: Google, hmbbfdi
