UMTS
Abk. für Universal Mobile Telecommunications System . ETSI-Standard eines universell nutzbaren Mobilfunknetzes der so genannten dritten Generation im Frequenzband von 2 GHz. Das europäische UMTS-Konzept ist Teil der weltweiten Bemühungen um personenbezogene Kommunikationsdienste hoher Mobilität (internationales Roaming) und Funktionalität im privaten und geschäftlichen Bereich, die international als „ Personal Communications Service ( PCS )“ bezeichnet werden.
UMTS soll die bestehenden zellularen Mobilfunknetze (z.B. GSM 900, GSM 1800/DCS 1800), schnurlose Systeme (z.B. CT , DECT ), private Bündelfunksysteme ( TETRA ) sowie drahtlose lokale Netze (Wireless Local Area Network , WLAN ) zusammenführen und neue Dienste bereitstellen. Es ist beabsichtigt, dass UMTS ein „Familienmitglied“ des von der ITU geplanten weltweiten Mobilfunksystems IMT-2000 (International Mobile Telecommunications) wird. IMT-2000 ist die neue Bezeichnung für das „Future Public Land Mobile Telephone System ( FPLMTS )“.
Für UMTS sind folgende Frequenzbereiche vorgesehen:
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2 × 60 MHz von 1920 MHz bis 1980 MHz ( Oberband ) und von 2110 MHz bis 2170 MHz ( Unterband ) sowie (unpaarig) die Bereiche |
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1900 MHz bis 1920 MHz (evtl. auch für DECT ) und 2010 MHz bis 2025 MHz (Primärband), ggf. zusätzlich |
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2 × 180 MHz (Sekundärband). |
Hinsichtlich der Übertragungs- und Zugriffstechnik der breitbandigen Luftschnittstelle UTRA ( UMTS Terrestrial Radio Access ) hat sich ETSI im Januar 1998 auf eine Kombination von W-CDMA (Wideband – Code Division Multiple Access ) und TD-CDMA ( Time Division – CDMA ) festgelegt, die sowohl den Weitbereich als auch Indoor-Anwendungen mit geringer Mobilitätsanforderung abdeckt. Der W-CDMA-Zugang für den paarigen (Paired Band ) Frequenzbereich FDD (Frequency Division Duplex) wird höchsten Mobilitätsanforderungen gerecht und ist für symmetrische Übertragungen vorgesehen. TD-CDMA für den unpaarigen (Unpaired Band ) Frequenzbereich TDD ( Time Division Duplex ) ist für Indoor-Anwendungen vorgesehen.
Der großflächige kommerzielle Einsatz des UMTS läuft im Jahre 2002 an. In Deutschland sind dazu die lizenzrechtlichen Voraussetzungen gegeben: Im Jahr 2000 versteigerte die Regulierungsbehörde (heute Bundesnetzagentur , BNetzA ) das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum von 2 × 60 MHz in 12 abstrakten Blöcken zu je 2 × 5 MHz (gepaart), von denen mindestens zwei ersteigert werden mussten, aber höchstens drei ersteigert werden durften. Nach den Versteigerungsregeln erwarben die Gewinner (UMTS-Lizenznehmer) der ersten Frequenz-Versteigerungsrunde das Recht, bis Ende des Jahres 2020 ein Mobilfunknetz nach dem UMTS-Standard in Deutschland zu betreiben. Gleichzeitig qualifizierten sich die Lizenznehmer für die zweite Runde der Versteigerung, in der ein zusätzliches Spektrum von 25 MHz ungepaart in fünf Blöcken zu 1 × 5 MHz ungepaart angeboten wird. Diese zusätzlichen Frequenzblöcke eignen sich u.a. besonders für asymmetrische Übertragungen. Hinsichtlich ihrer Versorgungspflicht müssen die Lizenznehmer bis zum 31. Dezember 2003 einen Versorgungsgrad von 25 Prozent der Bevölkerung erreichen; 50 Prozent müssen bis zum 31. Dezember 2005 erreicht werden. Hierbei behält sich die Regulierungsbehörde vor, danach die Versorgungspflicht auf 70 Prozent zu erhöhen.
Das UMTS wird neben herkömmlichen Funkanwendungen auch ISDN- und breitbandige (2 Mbit/s) Verbindungen ermöglichen und damit erstmals eine ernst zu nehmende Alternative zu Festnetzdiensten darstellen. Der reservierte Frequenzbereich ist ausreichend, um per UMTS mindestens 20 Mio. ISDN-Anschlüsse zu realisieren.
Parallel zu den laufenden europäischen Entwicklungsaktivitäten um das UMTS werden gegenwärtig in weiteren Projekten (z.B. RACE II MBS ) die Anforderungen eines mobilen Breitbandnetzes (Mobile Broadband System , MBS ) untersucht.
http://www.christianvonderweth.de/downloads/HS_UMTS_vonderweth.pdf
