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Software

Oberbegriff für den nicht gerätemäßigen Teil einer Datenverarbeitungsanlage , d.h. alle Programme und die für den Betrieb notwendigen Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitungen). Die Anwendungssoftware umfasst alle Programme, die der Benutzer einer Datenverarbeitungsanlage bzw. eines Rechners benötigt, um spezielle Aufgaben (z.B. Erstellen von Grafiken, Erzeugung druckfertiger Texte, Steuerung einer Produktionsanlage) zu lösen. Zur Systemsoftware gehören alle Programme, die für den Betrieb der Datenverarbeitungsanlage bzw. des Rechners erforderlich sind, wie Organisation-, Übersetzungs- und Dienstprogramme. Der Terminus „ Hardware “ beschreibt dagegen die maschinentechnische Ausrüstung, zu der das Gehäuse, die Mutterplatine ( Motherboard ), das Diskettenlaufwerk, die Grafikkarte, die Maus, die Tastatur , die Festplatte , der Scanner sowie weitere Baugruppen und Geräte gehören.


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