Anschluss
Im Sinne der Telekommunikations-Überwachungsverordnung ( TKÜV ) die netzseitige technische Einrichtung eines Netzzugangs gemäß § 3 Nr. 9 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ), der durch einen Teilnehmer mittels geeigneter Endgeräte genutzt wird.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tkuev22012002.htm
