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Abhören

Engl. Wiretapping , Eavesdropping , Auditing . In der Telekommunikation passiver Angriff („ Lauschangriff “) zur meist unbefugten Kenntnisnahme von Informationen während ihrer Ü bermittlung über funktechnische oder leitungsgebundene Übertragungsmedien. Den gesetzlichen Rahmen für das zulässige Abhören regelt in Deutschland u.a. das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz – G 10 ) vom 13. August 1968 (BGBl. I, S .949), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Änderungsgesetzes vom 28. April 1997 (BGBl. I, S .966), umgangssprachlich auch mit Abhörgesetz oder Lauschgesetz bezeichnet.


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