Datenschutzschulung nach § 4g BDSG: Mitarbeiterzeitung online

Trockene Merkblätter und Präsenzschulungen waren gestern

Machen Sie Mitarbeiter jetzt erfolgreicher fit im Datenschutz!

Kaum ein Tag, an dem das Stichwort Datenmissbrauch nicht durch die Medien geistert. Der Gesetzgeber tut, was er kann. Das zeigt einmal mehr das novellierte Bundesdatenschutzgesetz, das seit September 2009 in Kraft ist. Aber: ohne die Wachsamkeit des Einzelnen nützt das beste Gesetz nichts.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist es deshalb nach § 4g BDSG, Mitarbeiter für den Datenschutz zu sensibilisieren und sie zu den Datenschutzvorschriften zu schulen. Das kostet Zeit (die ohnehin sehr knapp ist) und: seien wir mal ehrlich – das Thema ist nicht gerade ein Quotenrenner.

Wie also das Interesse anders wecken und das notwendige Wissen auf Kurs halten?

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  • Sie speichern den Newsletter als PDF ab. Jetzt haben Sie verschiedene Möglichkeiten, ihn zu verteilen:
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Leichter, gezielter und nachhaltiger können Sie Mitarbeiter nicht für den Datenschutz gewinnen!


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