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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht genügt. Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.
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Nachdem im November 2009 berichtet worden war, dass das Land Berlin bei Einstellungsuntersuchungen einen Fragebogen zur Erhebung von Gesundheitsdaten bei Bewerbern (sog. Selbstauskunftsbogen) verwendet, hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix eine Überprüfung der einzelnen Fragen gefordert, die nach intensiver Diskussion mit der Gesundheitsverwaltung jetzt abgeschlossen ist.
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eine umgehende Löschung der bei den Telekommunikationsunternehmen auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten.
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Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem Richterspruch zufolge dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung“ und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein, und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen.
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IT-Sicherheit ist weiterhin ein Top-Thema. Das ist das Ergebnis der neuen Symantec-Studie „2010 State of Enterprise Security“. Demnach halten 42 Prozent der IT-Profis IT-Sicherheit für den wichtigsten Punkt auf ihrer Agenda 2010. Keine Überraschung, wurden doch 75 Prozent aller Unternehmen im vergangenen Jahr Opfer einer Cyber-Attacke. Solche Angriffe kosten sie durchschnittlich zwei Millionen US-Dollar pro Jahr. Angesichts dünner Personaldecken ist es jedoch schwer, der Lage Herr zu werden. Dabei machen gerade neue Sicherheits- und Compliance-Herausforderungen größere IT-Teams unabdingbar.
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Der rheinland-pfälzische Datenschutzpreis 2009 wurde durch Staatssekretär Michael Ebling (links) und den Landesdatenschutzbeauftragten Edgar Wagner (rechts) an Stefan Willenbrock (Mitte), Student an der Universität Kaiserslautern und Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe „Sicherheit in verteilten Systemen“ des Instituts für Experimentelles Software Engineering der Fraunhofergesellschaft, für seine Bachelor-Arbeit zur Kontrolle von Datenflüssen in heterogenen IT-Systemen verliehen.
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Die Europäische Kommission hat Bestimmungen festgelegt, wonach unter gewissen Bedingungen sowie unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten die Auslagerung von Verarbeitungstätigkeiten an Unterauftragnehmer zulässig ist. Damit will die Kommission der zunehmenden Globalisierung Rechnung tragen.
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden. Schaar konnte erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden.
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Der Kauf der Marke Quelle durch den Versandhändler Otto ist perfekt. Die Europäische Kommission hat den Kauf unter Auflagen genehmigt – dazu zählt die Wahrung des geltenden Datenschutzgesetzes. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, was beim Kauf von Adressen zu berücksichtigen ist.
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Laut Vorwürfen des ARD-Politmagazins KONTRASTE sollen medizinische Daten von Versicherten der BKK Gesundheit möglicherweise an unbefugte Dritte gelangt sein. Die Krankenkasse hatte eine externe Firma mit der Betreuung ihrer Telefon-Hotline beauftragt. Mitarbeiter des Call Centers hatten – bis zur Sperrung – direkten Zugriff auf sensible Daten der Krankenkassenmitglieder.
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