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News | 19.01.2009

Läppische Strafe für Datenverkauf

Da kann fast schon Falschparken teuer sein. Der Datenhändler, der im letzen Sommer sechs Millionen Adressen verkauft hat, muss lächerliche 900 Euro Strafe berappen.

Um in Erfahrung zu bringen, wie leicht es tatsächlich ist, auf dem Schwarzmarkt sensible Daten zu erwerben, beauftrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Rechercheur. Diesem wurde innerhalb kürzester Zeit eine CD mit 6 Millionen Datensätzen deutscher Bundesbürger angeboten, mit Details wie Adresse, Geburtsdatum und auch Kontonummern und Bankverbindungen.

Verbraucherschützer fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften

Laut Spiegel landete eine Strafanzeige des vzbv gegen den arbeitslosen ehemaligen Callcenter-Angestellten beim Amtsgericht Münster, das das Verfahren nun mit einem Strafbefehl beendete.

„Das Vorgehen belegt, dass gerade in der Verfolgung von Datenmissbrauch nachgelegt werden muss", betont der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, angesichts der Bagatellstrafe. Gegenüber Datenschutz PRAXIS bestätigt er, dass die Ermittler offenbar nicht der Frage nachgegangen seien, woher die Daten letztlich stammten. Daher fordert Billen die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zum Thema Datenschutz.

Autor: ast

Quelle: Spiegel, vzbv


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