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Argumentieren | 06.03.2008

Schaar fordert besseren Schutz von IT-Systemen

Insbesondere nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zur Online-Durchsuchung stehen die IT-Sicherheit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf der diesjährigen CeBIT in Hannover mehr denn je im Fokus.

Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme habe gleichermaßen Konsequenzen für den Gesetzgeber und die IT-Industrie. Den Gefährdungen, die mit der Infiltration, Manipulation und dem Missbrauch von IT-Systemen verbunden sind, müsse Rechnung getragen werden.

Zeitgemäße Gestaltung der Anforderungen im BDSG

„Daher rufe ich die Wirtschaft - besonders die IT-Dienstleister sowie die Hersteller von Hard- und Software - auf, durch sichere IT-Systeme hierzu ihren Beitrag zu leisten. Der Deutsche Bundestag muss den hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmen fortentwickeln, etwa durch eine zeitgemäße Gestaltung der Anforderungen an technisch-organisatorische Maßnahmen im Bundesdatenschutzgesetz", sagte Schaar.

Autor: ast

Quelle: BfDI


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