Als Betriebsrat müssen Sie Ihre Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte auch im Bereich Lohn und Gehalt genau kennen. Nur
so können Sie Ihre Rechte durchsetzen und die Interessen Ihrer
Mitarbeiter kompetent vertreten!
Dazu müssen Sie immer lange recherchieren? Und wie Sie in einem
konkreten Fall vorgehen müssen, wissen Sie dann immer noch nicht? Damit
ist jetzt Schluss! Die Online-Lösung"Lohn und Gehalt" zeigt
auf, wo Ihr Mitbestimmungsrecht greift. Sie erfahren, wo Sie
strategisch vorgehen sollten. Und das alles mit
dem topaktuellen Online-Zugriff!
Konkret heißt das: Sie geben einfach das gesuchte Stichwort ein,
z.B. Abfindung, Arbeitsentgelt, Eingruppierung, Spesenregelung ...
Sofort erscheinen auf dem Bildschirm:
- alle rechtlichen Voraussetzungen,
- die konkrete Vorgehensweise des Betriebsrats sowie
- zahlreiche Fallbeispiele und Arbeitshilfen direkt zum
Anpassen.
Mit diesem Wissen können Sie in Sekundenschnelle kompetent Auskunft
geben und rechtssicher handeln!
Durch unseren Aktualisierungsservice ist Ihr Online-Produkt
stets auf dem aktuellsten Stand.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombination ist es nicht möglich alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch Probleme vergleichbare Ursachen. In diesem Dokument sind die wesentlichen Voraussetzungen beschrieben:
1. Aktiviertes JavaScript
Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung des Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft ActiveScript genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit -> Stufe anpassen muss bei Scripting bei Active Scripting "Aktivieren" ausgewählt sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen sein
Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab dem Login bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden. Wird das Session-Cookie vom Browser zurückgewiesen oder die Annahme durch eine Firewall verhindert, ist es nicht möglich die Autorisierung für mehrere nacheinander folgende Zugriffe sicher zu stellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit entweder die automatische Cookiebehandlung aktiviert lassen oder alternativ die Option "Sitzungscookies immer zulassen" aktivieren. Eine dritte Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs für die Cookies entgegen genommen werden.
3. Verwendeter Browser
Aufgrund seines hohen Marktanteiles wurde das Angebot nur mit dem Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern können Einschränkungen bzgl. Funktionalität und/oder Erscheinungsbild bestehen. Die Online-Produkte beinhalten zudem Dokumenten u.a. in folgenden Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word), PPT (Microsoft PowerPoint), XLS (Microsoft Excel)
4. Firewalls und Desktop-Firewalls
Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann es vorkommen, dass durch Firewalllösungen Einschränkungen in Bezug auf JavaScript und Cookies existieren. Probleme können insbesondere auch PopUp-Blocker bereiten, welche die Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mittels JavaScript geöffnet werden.