Gericht: Pfleger körperlich stärker belastet als Mechaniker
Darmstadt (dpa) - Medizinisches Pflegepersonal ist bei der Arbeit stärker belastet als Mechaniker. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einem Motorradmechaniker die Anerkennung seines Bandscheibenvorfalls als Berufskrankheit verweigert. Für eine Berufskrankheit müsse der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden (Az: L 3 U 202/04).
Geklagt hatte ein 54 Jahre alter Mechaniker aus dem Hochtaunuskreis. Vor elf Jahren hatte er beim Anheben eines Altöleimers akuten Schmerz in der Lendenwirbelsäule. Diagnose: Bandscheibenvorfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab.
Dem schloss sich das Landessozialgericht an. Anders als medizinisches Pflegepersonal habe der Mann in seinem Beruf keine besondere Gefährdung durch hohe Belastungsspitzen. Bei der Versorgung von Patienten, die sich nicht bewegen könnten, komme es zu besonders hohen Belastungen der unteren Wirbelsäule. Damit seien die Belastungsspitzen des Zweiradmechanikers aber nicht vergleichbar. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.
