Beratung und Support

Beratung und Support

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

» Kontakt per E-Mail

Technischer Support:
Fon: 0 82 33.23-73 23

» Kontakt per E-Mail
Betriebsrat | 14.01.2010

Kollegin bedroht und beleidigt: Rauswurf rechtens

Kiel (dpa) - Wer Kollegen bedroht und beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Dies gelte umso mehr, wenn der Mitarbeiter schon abgemahnt wurde, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Es wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 3 Sa 224/09) die Klage einer Bäckereiverkäuferin gegen ihre Entlassung ab. 

Die 31-Jährige war drei Wochen vor ihrer Kündigung aufgefordert worden, eine Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Trotz Personalgesprächs und einer weiteren Anweisung, gegenüber der Auszubildenden und Kolleginnen einen angemessenen Ton zu wahren und Beschimpfungen oder Bedrohungen zu unterlassen, lenkte sie nicht ein. Stattdessen drohte sie laut LAG Mitarbeiterinnen mit den Worten: "Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt".

Dieses "ungezügelte aggressive Verhalten der Klägerin zerstört den Betriebsfrieden und macht eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich", befand das Gericht. Da sich die Frau trotz Abmahnung nicht zusammengerissen, sondern ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe, sei die fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses korrekt. Die Frau war seit siebeneinhalb Jahren in der Bäckerei beschäftigt


Bewertung
Ihre Bewertung für diese Seite:
ok
» Feedback an WEKA

suchen

» erweiterte Suche

Urteilsdatenbank für den Betriebsrat

Nutzen Sie eine der umfangreichsten Entscheidungssammlungen zur Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, verknüpft mit einer umfassenden Gesetzessammlung.

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

» Mehr Informationen

Die wichtigsten Urteile und Gesetze

Kostenlos informiert Sie unser regelmässiger Newsletter "Recht-im-Blick" über die für Ihre Betriebsratsarbeit relevanten neuen Urteile und Gesetze. Dazu gibt es noch Tipps, wie man den Arbeitgeber auch ohne Gerichte überzeugen kann. Am Besten gleich anmelden!

» Zur Anmeldung

0