Keine Fehler bei öffentlichen Aufträgen
Der praxisnahe, umfassende VOF- und VOB/A- Kommentar gibt fundierte Antworten auf alle Fragen rund um die Vergabe
von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen und hilft Ihnen Fehler
zu vermeiden.
Denn für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist die
genaue Kenntnis der verschiedenen Vergabeverfahren, der
Rechtsgrundlagen, Fristen etc., die in VgV, VOF und VOB/A geregelt
sind, dringend notwendig. Auch die Rechtsprechung und insbesondere die
europäische Harmonisierung ziehen immer wieder Änderungen nach sich,
über die Sie regelmäßig informiert sein sollten.
Als Auftraggeber müssen Sie überlegen, ob Sie Planerverträge für
größere Bauvorhaben öffentlich ausschreiben müssen oder ob Sie sie frei
an den Partner Ihrer Wahl vergeben können. Dies betrifft Bauleistungen
ebenso wie freiberufliche Leistungen.
Im Werk finden Sie:
- Alle wichtigen Vorschriften (VOF, VOB/A, GRW, VgV) leicht
verständlich kommentiert Checklisten und Vertragsmuster
- Alle erforderlichen Formulare (auch in Dateiform und damit direkt
ausfüllbar)
- Toppaktuelle Rechtsprechung
Damit gibt Ihnen der VOF-Kommentar konkrete und nachvollziehbare
Maßstäbe an die Hand. Sie erhalten wertvolle Informationen zur Auswahl
der Bewerbern, zur richtigen Anwendung der Kriterien, deren richtiger
Gewichtung, usw.
Kurz gesagt: Mit diesem Standardwerk sind Sie über alle Fallstricke
und Möglichkeiten im Verfahren informiert.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombination ist es nicht möglich alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch Probleme vergleichbare Ursachen. In diesem Dokument sind die wesentlichen Voraussetzungen beschrieben:
1. Aktiviertes JavaScript
Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung des Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft ActiveScript genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit -> Stufe anpassen muss bei Scripting bei Active Scripting "Aktivieren" ausgewählt sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen sein
Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab dem Login bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden. Wird das Session-Cookie vom Browser zurückgewiesen oder die Annahme durch eine Firewall verhindert, ist es nicht möglich die Autorisierung für mehrere nacheinander folgende Zugriffe sicher zu stellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit entweder die automatische Cookiebehandlung aktiviert lassen oder alternativ die Option "Sitzungscookies immer zulassen" aktivieren. Eine dritte Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs für die Cookies entgegen genommen werden.
3. Verwendeter Browser
Aufgrund seines hohen Marktanteiles wurde das Angebot nur mit dem Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern können Einschränkungen bzgl. Funktionalität und/oder Erscheinungsbild bestehen. Die Online-Produkte beinhalten zudem Dokumenten u.a. in folgenden Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word), PPT (Microsoft PowerPoint), XLS (Microsoft Excel)
4. Firewalls und Desktop-Firewalls
Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann es vorkommen, dass durch Firewalllösungen Einschränkungen in Bezug auf JavaScript und Cookies existieren. Probleme können insbesondere auch PopUp-Blocker bereiten, welche die Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mittels JavaScript geöffnet werden.