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Zunächst genehmigt ein Betreuungsgericht für eine ältere Dame freiheitsentziehende Maßnahmen. Daraufhin wird diese nächtlich mit einem Bauchgurt fixiert. Unter Weinen fordert sie die Pflegekräfte auf, dies zu unterlassen. Ihr Betreuer beantragt daraufhin beim Träger der Sozialhilfe eine Nachtwache. So könnte man die Fixierung vermeiden. Eine ziemlich teure Angelegenheit. Deswegen hat das zuständige Landratsamt abgelehnt. Doch das Sozialgericht Freiburg hat der Dame vorläufig geholfen (Beschluss vom 15.12.2011, Az. S 9 SO 5771/11 ER).
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Testamentsregister zum 1. Januar gestartet! Testamente muss der Bürger nicht beim Staat abliefern. Er kann dies aber, indem er ein Testament beim Amtsgericht in Verwahrung gibt. Oder indem er es notariell beurkunden lässt. Nun gibt es eine neue Möglichkeit, sein Testament zentral verwalten zu lassen. Pflegeunternehmen sollten ihre Kunden darauf hinweisen. » Details |
Höhere Pflegesätze ab 1. Januar 2012 Zum 1. Januar 2012 ändern sich die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung in fast allen Leistungsbereichen. Nur bei der vollstationären Pflege ist die Erhöhung auf die Pflegestufe III und die Härtefälle beschränkt. » Details |
Kennen Sie die Altersstruktur Ihrer Beschäftigten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat ein Update ihres Programms zur Analyse der Altersstruktur vorgestellt. Mit der BGW-Altersstrukturanalyse 3.0 können Sie in wenigen Minuten die Altersstruktur der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen einschätzen. Wenn Sie möchten, dann können Sie auch eine detaillierte Altersstrukturanalyse durchführen. Die Nutzung ist kostenfrei. » Details |
Sozialhilfe zur Pflege wird nur geleistet, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner kann jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebt. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt eine Trennung allerdings nicht. Hiervon ist vielmehr erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen. Dies entschied in einem soeben veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht (Az. L 7 SO 194/09).
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Terminstress zum Jahresschluss, vorweihnachtliche Hektik, volle Restaurants - für Unternehmen, deren Weihnachtsfeier daran zu scheitern droht, gibt es eine Alternative: Sie können auch noch zu Beginn des neuen Jahres nachfeiern. Um den Versicherungsschutz brauchen sie dabei nicht zu fürchten. Dieser gilt für alle Betriebsveranstaltungen, egal, wann sie stattfinden, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
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Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, scheiterte ein angestellter Rechtsanwalt mit seiner Klage vor dem Bundesarbeitsgericht. Er wollte für seine vielen Überstunden vom Arbeitgeber bezahlt werden. Doch die obersten Bundesrichter lehnten die Forderung ab. Dabei wiesen sie auf wichtige Punkte hin, die auch Sie als Verantwortlicher in einem Pflegeunternehmen unbedingt beachten sollten.
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Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich. Es gibt immer mehr ältere Menschen und immer mehr Hochbetagte. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Um diese Probleme zu bewältigen, ist eine Reform unumgänglich.
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Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg hat mit einem vor wenigen Tagen bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass die neue Landesheimbauverordnung rechtswirksam ist (Urteil vom 27.09.2011, Az: 6 S 707/10). Diese Verordnung sieht - einmalig im Bundesgebiet - unter anderem vor, dass allen Heimbewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Die Verordnung wurde von den Richtern mit höherrangigem Recht vereinbar erklärt und ist daher gültig.
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Bewegungseingeschränkte Menschen sind darauf angewiesen, dass Pflegende und auch Angehörige sie bewegen und lagern. Das setzt auch voraus, dass die Ziele und Bedürfnisse des Betroffenen berücksichtigt werden und nicht nur die Vorgaben eines Bewegungsplans erfüllt sind.
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