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Testamente muss der Bürger nicht beim Staat abliefern. Er kann dies aber, indem er ein Testament beim Amtsgericht in Verwahrung gibt. Oder indem er es notariell beurkunden lässt. Nun gibt es eine neue Möglichkeit, sein Testament zentral verwalten zu lassen. Pflegeunternehmen sollten ihre Kunden darauf hinweisen.
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Zum 1. Januar 2012 ändern sich die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung in fast allen Leistungsbereichen. Nur bei der vollstationären Pflege ist die Erhöhung auf die Pflegestufe III und die Härtefälle beschränkt.
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat ein Update ihres Programms zur Analyse der Altersstruktur vorgestellt. Mit der BGW-Altersstrukturanalyse 3.0 können Sie in wenigen Minuten die Altersstruktur der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen einschätzen. Wenn Sie möchten, dann können Sie auch eine detaillierte Altersstrukturanalyse durchführen. Die Nutzung ist kostenfrei.
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