Pressemitteilungen der WEKA MEDIA
Sehr geehrte Journalistin, sehr geehrter Journalist,
nachfolgend finden Sie, nach Datum sortiert, die Pressemitteilungen der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG:
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„Die Skandale großer deutscher Unternehmen in den letzten Jahren mit Vorwürfen der Ausspitzelung, Überwachung oder anderer unzulässiger Ausforschungen der Arbeitnehmer haben das Bewusstsein für einen effektiven Datenschutz in unserer Arbeitswelt nachhaltig geschärft“, betont der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, in seinem Grußwort zur IDACON 2010, die vom 5.bis 7. Oktober 2010 in Würzburg stattfindet.
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Die größte internationale Fachmesse in den Bereichen Wasser-, Abwasser- und Rohstoffwirtschaft, die IFAT ENTSORGA, findet vom 13. bis 17. September 2010 statt. Auf dem Münchner Messegelände in Halle B1 präsentiert der Kissinger Fachverlag WEKA MEDIA an dem Gemeinschaftsstand des ak-dmaw 327/428 sein zukunftsweisendes Spektrum von Umweltschutz- und Abfallmanagement-Lösungen.
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Der Anfang des Jahres neu gewählte Betriebsrat steht nun in der Verpflichtung, sich das für seine tägliche Arbeit notwendige Wissen rapide anzueignen. Da seine Rechte und Pflichten dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entstammen, sind für den Betriebsrat tiefgehende Kenntnisse der Vorschriften die grundsätzliche Voraussetzung, um seine Kollegen optimal vertreten und beraten zu können. Unverzichtbar ist für das Betriebsratsgremium daher ein verlässlicher, verständlicher Kommentar des BetrVG. Der Fachverlag WEKA MEDIA hat einen speziell für Betriebsräte zugeschnittenen Praxiskommentar zum Betr
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Neu gewählte Betriebsräte müssen sich in eine Vielzahl von neuen Themen einarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die schriftliche und rechtssichere Einforderung von Mitbestimmungsrechten, die Verfassung von Stellungnahmen und Anträgen. Und dies muss in der Regel schnell gehen. Um den Betriebsräten das Formulieren der an die Arbeitgeber zu richtenden Schreiben zu erleichtern, hat der Fachverlag WEKA MEDIA eine zeitsparende digitale Praxislösung herausgegeben, die zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit fertige Musterschreiben enthält.
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Die EG-GHS-/CLP-Verordnung (Globally Harmonized System on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Künftig werden die Einstufungskriterien, die Kennzeichnung und das Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Gemische einheitlich sein. Aus der GHS-Verordnung ergeben sich daher eine Vielzahl von Änderungen: neue Kennzeichnungselemente (d.h. neue Gefahrenpiktogramme, Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise) und ein neues Einstufungssystem. Unternehmen, in denen mit Gefahrstoffen
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Die jährliche Sicherheitsunterweisung fällt häufig in den Aufgabenbereich der Sicherheitsfachkraft, des Brandschutz- oder Gefahrstoffbeauftragten. Um den zeitlichen Aufwand dafür zu minimieren, hat der Fachverlag WEKA MEDIA besondere elektronische Unterweisungsmodule für die Bereiche Arbeitsschutz, Brandschutz und Gefahrstoffe herausgegeben. Die E-learning-Reihe stellt sich aus computerbasierten Selbstunterweisungen zusammen, die ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen unterstützen und somit als Ergänzung zur persönlichen Unterweisung dienen.
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Am 8./9. September 2010 findet in Bremen die Fachtagung „WEKA ComMit 2010“ statt. Namhafte Referenten greifen dort die für Betriebsräte wichtigen aktuellen Themen auf wie die effektive Gestaltung der Betriebsratsarbeit und Straftaten und Haftung.
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Datenschutzbeauftragte haben ein hochkomplexes Aufgabenspektrum zu bewältigen. Systematische Unterstützung für die rechtssichere Bearbeitung der Aufgaben finden Datenschutzbeauftragte in der neuen WEKA-Praxislösung „Prozessorientierte Datenschutz-Praxis“. Das Fachbuch mit Online-Zugang liefert zu allen datenschutzrelevanten Themenschwerpunkten, wie z.B. Erstellen von Übersichten für das Verfahrensverzeichnis, Schulung von Mitarbeitern, Mitwirkung im Bereich Personalwesen, Entwicklung von Sicherheitskonzepten usw., den richtigen Maßnahmenkatalog.
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Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich. Aus der Neufassung resultieren neue Pflichten und Aufgaben für Hersteller von Maschinen und Anlagen z.B. für die Betriebsanleitung und die Technische Dokumentation, neu ist auch der „Dokumentationsbevollmächtigte“. Die neue Software „WEKA Manager CE“ ermöglicht es Ingenieuren und Technikern, den CE-Prozess lückenlos und rechtssicher durchzuführen und dabei die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG automatisch mitzuerfüllen.
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Auf www.Treffpunkt-Betriebsrat.de präsentiert der Fachverlag WEKA MEDIA eine neue Online-Plattform für Betriebsräte. Das Praxisportal bietet auf einer nutzerfreundlichen Oberfläche einen guten Überblick über alle wichtigen Bereiche der Mitbestimmung. Nicht nur Fachartikel sondern auch Rechtsvorschriften und downloadbare Arbeitshilfen sowie ein Forum stehen dem Nutzer kostenfrei zur Verfügung.
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